Konzentrationslagerhaft und Ermordung
Nach seiner Verhaftung durch die Gestapo wurde Werner Sylten zunächst in das Polizeigefängnis am Berliner Alexanderplatz verbracht, wo er für drei Monate in Untersuchungshaft blieb. Ohne dass überhaupt eine gerichtliche Untersuchung stattgefunden hätte, wurde er am 30. Mai 1941 in das Konzentrationslager Dachau verschleppt und mit der Nummer 26 077 im „Pfaffenblock“ (Block 26/3) inhaftiert. Dort saß ab September 1941 auch Heinrich Grüber ein. Sylten wurde zur Zwangsarbeit auf der berüchtigten „Plantage“ eingesetzt, wo auf Befehl Heinrich Himmlers unter unmenschlichen Bedingungen Moorland kultiviert werden musste. Dabei kamen Hunderte Häftlinge ums Leben.
Bei der Zwangsarbeit erkrankte Sylten im Sommer 1942 an einem schweren Sonnenbrand und musste ins Krankenrevier eingeliefert werden. Dies wurde ihm zum Verhängnis: Im Rahmen der Euthanasieaktion „Sonderbehandlung 14f13“, bei der arbeitsunfähige Häftlinge als „lebensunwert“ umgebracht wurden, geriet Werner Sylten in einen der gefürchteten „Invalidentransporte“ nach Schloss Hartheim bei Linz, wo er mit Gas ermordet wurde. Seinen Angehörigen wurde mitgeteilt, er sei am 12. August 1942 an den Folgen einer Hirnhautentzündung gestorben. Sie erhielten eine Urne mit unklarem Inhalt, die im November 1942 in Berlin-Köpenick beigesetzt wurde.
Bis kurz vor seiner Ermordung hielt Werner Sylten regelmäßig Briefkontakt mit seiner Familie. In seinen Briefen verzichtete er auf Klagen über das eigene Schicksal und bemühte sich, seine Angehörigen zu trösten und im Glauben zu stärken. Auch in seinem letzten Brief vom 2. August 1942 versuchte er, seiner Familie christlich begründete Hoffnung zu vermitteln. Nach seinem Tod sorgten Freunde dafür, dass das Sorgerecht für seine beiden Söhne einem Mitglied des Berlin-Köpenicker Gemeindekirchenrats übertragen und die Betreuung der Kinder Brunhilde Lehder überlassen wurde. Erst 1965 wurde auch ihre von den Nationalsozialisten verweigerte Ehe mit Werner Sylten nachträglich vom Staat legitimiert. Dies entschied der Senat von Berlin (West) nachdem Frau Lehder aus Ostberlin übergesiedelt war, denn hier gab es die entsprechende gesetzliche Grundlage dafür. Dem Engagement und Einsatz von Pfarrer Heinrich Grüber war es zu verdanken, dass sie nach dem Krieg schließlich auch von der Thüringer Kirchenleitung eine Witwenrente bekam.