Diakonischer Charakter und Stiftungszweck (§ 2 der Stiftungssatzung):

  1. Die Stiftung ist dem Auftrag verpflichtet, gemäß der Präambel der Satzung des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat zu bezeugen. Ihr Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der Kirche.
  2. Die Stiftung fördert in Wahrnehmung des kirchlich-diakonischen Auftrags vornehmlich Jugendhilfe, insbesondere sozial und bildungsmäßig benachteiligte und in ihrer Entwicklung gefährdete und gestörte Kinder und Jugendliche.
  3. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie die Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung des vorgenannten Zwecks durch eine andere Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts.
  4. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben insbesondere durch
    a.) die Förderung stationärer und teilstationärer Einrichtungen,
    b.) die Förderung von Schulen und
    c.) die Förderung von ambulanten sozialen Diensten im Sinne von Abs. 2,
    d.) die Werbung um finanzielle und ideelle Unterstützung.
  5. Die Stiftung ist offen für die Förderung weiterer Aufgaben im Sinne des kirchlich-diakonischen   
    Auftrags und kann ihre Hilfe auch Menschen anderer Altersstufen gewähren, wenn diese in Folge ihres Alters, körperlicher oder geistiger Behinderungen oder aus anderen Gründen auf Unterstützung, Beratung oder Pflege angewiesen sind.
  6. In Verfolgung des Stiftungszweckes kann sich die Stiftung an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen, wenn sichergestellt ist, dass der Zweck und das Vermögen der Stiftung dadurch nicht gefährdet werden.
  7. Die Stiftung ist Mitglied des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland. e. V.

Diakonische Ausrichtung

Die kirchliche Prägung der Einrichtung war immer ein zentrales und fundamentales Anliegen der Stiftung. In den Jahren der DDR-Herrschaft wurde dieser Geist jedoch gezielt und nachhaltig unterbunden. Die Stiftung wurde aufgelöst und der Einfluss der Kirche verdrängt, da er nicht mit den Erziehungsgrundsätzen einer sozialistischen Pädagogik zu vereinbaren war.
Nach über 40 Jahren a-religiöser und anti-religiöser Pädagogik wurde es für die Diakonie schwer, dieser Einrichtung wieder ein religiöses Gepräge zu geben.
Deshalb tat sich die Stiftung auch schwer, die Betreibung der Einrichtung 2010 an einen paritätischen Träger abzugeben, denn die Stiftung ist nicht nur rechtlich gesehen eine kirchliche Stiftung, sondern versteht sich auch als eine kirchliche Institution, deren Überzeugung nicht nur auf dem Papier stehen soll und darf.

Soziale Integration

Wie ein zweites Standbein – oder die zweite Seite der Medaille – gehört das soziale Engagement untrennbar zur Diakonischen Grundeinstellung. Zwar hat sich die konkrete Zielgruppe den aktuellen Bedürfnissen der Zeit angepasst (Frauen – Mädchen und dann Kinder und Jugendliche), doch die pädagogische Grundhaltung blieb die gleiche – junge Menschen zu helfen, eine eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln, damit sie einen möglichst störungsfreien Platz im Zusammenleben mit anderen finden.

 

 

 

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